Information über häufig gestellte Fragen
19 September 2013 event.type.consWenn Sie schweizerischer Staatsbürger sind und beabsichtigen nach Bulgarien umzuziehen, dann haben Sie Folgendes zu beachten:
Sie sollen Sich erstmals vor Ort ein gutes Bild über Ihren künftigen Wohnort verschaffen. Sie können dies bis zu 3 Monate lang tun, ohne sich für ein Visum zu bewerben. Als schweizerischer Staatsangehöriger können Sie sich innerhalb diesen 3 Monaten auch direkt bei der Migrationsabteilung des örtlichen Polizeiamtes in Bulgarien für eine langfristige Aufenthaltsbewilligung anmelden.
Für die Anmeldung werden Sie genügend Geldmittel für Ihren monatlichen Unterhalt nachweisen sollen (zum Beispiel wenn Sie Rente aus der Schweiz beziehen – ein amtliches Dokument dafür, das beglaubigt und auf Bulgarisch übersetzt ist. In diesem Fall sollen Sie auch ein Bankkonto in Bulgarien eröffnen, wo Ihre monatliche Rente überwiesen wird). Sie sollen sich eine Wohnung kaufen oder mieten (Also werden Sie entweder eine Eigentumsurkunde oder Mietvertrag vor der Migrationsabteilung vorlegen sollen). Sie werden noch eine gültige Krankenversicherung nachweisen, sowie einen mit schweizerischer Apostille beglaubigten und ins Bulgarisch übersetzen Auszug aus dem schweizerischen Strafregister vorlegen sollen.
Hier finden Sie die Antwort auf weitere häufig gestellte Fragen: http://www.mfa.bg/uploads/images/Haufigste%20Fragen.pdf