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Bern, Schweizerische Eidgenossenschaft, Botschaft der Republik Bulgarien

Information über Eheschließung und Registrierung von Neugeborenen in Bulgarien

19 September 2013 event.type.cons

Auf Grund von Einschränkung in der schweizerischen Gesetzgebung dürfen bulgarische und ausländische Staatsbürger nicht in der Bulgarischen Botschaft in Bern heiraten.

Sie können entweder vor dem Zivilstandesamt Ihres Kantons in der Schweiz heiraten, oder auch wenn einer der beiden Partner bulgarischer Staatsbürger ist – direkt vor seiner Gemeinde in Bulgarien.

Wenn Sie in der Schweiz heiraten ist es am wichtigsten, dass Sie das zuständige Zivilstandesamt kontaktieren und sich eine Liste aller für die Eheschließung notwendigen Papiere beschaffen. Für bulgarische Verlobte, die nicht bereits im Personenstandsregister ("Infostar") registriert sind, werden auch Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis gleich Zeugnis für den aktuellen Zivilstand des Perssons vorausgesetzt (dabei soll es sich grundsätzlich um Originale handeln, die nicht älter als sechs Monate sind. Diese sollen eine bulgarische Apostille haben und offiziell übersetzt sein).  Sie haben sich diesbezüglich direkt an die zuständige Gemeinde in Bulgarien zu wenden, da die bulgarische Botschaft solche Papiere nicht erstellen kann. Sie können aber bei der Botschaft eine Vollmacht für jemand in Bulgarien beglaubigen lassen, der für Sie die notwendigen Papiere von ihrer bulgarischen Gemeinde abholen und gleich in einem bulgarischen Übersetzungsbüro übersetzen und mit bulgarische Apostille beglaubigen lassen kann.

Wenn es sich um ein  neugeborenes Kind handelt und einer der Eltern bulgarischer Staatsbürger ist. Dann sollen Sie für das Kind eine bulgarische Geburtsurkunde aus ihrer Gemeinde in Bulgarien entweder selbstständig oder durch bevollmächtigte Person besorgen lassen. Erst mit der bulgarischen Geburtsurkunde, können Sie in der Botschaft einen bulgarischen Pass für das Kind beantragen.  Die bulgarische Geburtsurkunde wird durch die bulgarische Gemeinde auf Basis der schweizerischen Geburtsurkunde mit Apostille aus dem Staatskanzlei Ihres Kantons erstellt. Dafür können Sie, wie bei der Heiratsurkunde, bei der Botschaft eine Vollmacht für jemand in Bulgarien beglaubigen lassen, der für Sie die schweizerische Geburtsurkunde in eine bulgarische Übersetzungsbüro übersetzen lassen kann und dann vor der bulgarischen Gemeinde abgeben kann, damit die Bulgarische Geburtsurkunde erstellt wird. 

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