Allgemeine Information
Warum Bulgarien?
Stabiles politisches Umfeld:
NATO-Mitglied
EU-Mitglied
Makroökonomische und finanzielle Stabilität:
Realwachstum von BIP – 1,7% (2011)
Inflationsrate – 3,4% (2011)
Arbeitslosenquote – 10,4% (2011)
Kein Währungsrisiko, fixer Kurs BGN – EUR
Haushaltsdefizit – 2,1% vom BIP (2011)
Bruttostaatsschulden – 17% vom BIP (2011)
Investitionskreditrating, erstellt durch die großen Rating-Agenturen
Günstigste Steuern im Rahmen der EU:
10% Körperschaftsteuer; 0% in Regionen mit hoher Arbeitslosenquote
10% Einkommenssteuer
2 Jahre lang keine Mehrwertsteuer beim Import von Ausrüstungsgegenständen für Investitionsprojekte im Werte von über 5 Mio. EUR, im deren Ergebnis mindestens 50 Arbeitsplätze geschaffen werden
Abschreibungsdauer von 2 Jahren bei Computern und neuen Produktionsanlagen
Abzug der Kosten für Forschung und Entwicklung
Quellensteuersatz von 5 v. H. auf Dividenden und Liquidationsanteilen (Null-Satz für Handelsgesellschaften aus den EU-Mitgliedstaaten)
Strategische geographische Lage als Brücke zwischen Europa und Asien
Arbeitskräfte:
Hochqualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte
Wettbewerbsfähigste Arbeitslohnniveaus in Europa
45.000 bulgarische Studenten in Europa
Niedrigste operationelle Kosten in Europa.
Freier Kapitalverkehr.
Finanzielle Unterstützung der Regierung für prioritäre Investitionsprojekte.
Ausgezeichnetes Klima, prachtvolle Natur, schmackhafte Gerichte und gastfreundliche Menschen.
Anreize nach dem Investitionsförderungsgesetz
1. Informationstechnische Betreuung und verkürzte administrative Fristen
2. Individuelle verwaltungstechnische Betreuung
3. Möglichkeiten für den Erwerb von Eigentumsrechten und beschränkten dinglichen Rechten an Immobilien, die privat-staatliches bzw. privat-kommunales Eigentum sind, ohne dass dafür die Durchführung einer Ausschreibung erforderlich wäre
4. Finanzielle Unterstützung für berufliche Ausbildung bzw. Schulung von Personen für den Bedarf des Investitionsprojekts
5. Finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Elementen der zuführenden Infrastruktur bis zu den Grenzen des Investitionsprojekts
6. Unterstützung für prioritäre Investitionsprojekte, wenn eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen vorliegen:
das Ausmaß der betreffenden Investition soll mindestens das Dreifache des Mindestbetrags der Investition, die im Ergebnis der Zertifizierung der Klasse A zugeordnet wird, ausmachen
durch die betreffende Investition soll Beschäftigung in wirtschaftlich unbegünstigten Regionen oder im Bereich der hohen Technologien geschaffen werden
die betreffende Investition wird in den Aufbau von Industriezonen oder technologische Parks getätigt