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BOTSCHAFT DER REPUBLIK BULGARIEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

TOLL System in Bulgarien - Wichtige Information!

20 February 2020 News

Ab dem 1. März 2020 wird in Bulgarien für Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 Tonnen das elektronische Mauterhebungssystem für streckenbezogene Maut (TOLL) in Betrieb genommen. Die Mautgebühr ersetzt für die Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 Tonnen das Vignettengebühr. Der Umfang des TOLL-Systems und die Tarife werden mit Beschluss der Regierung der Republik Bulgarien festgelegt. Bis zum 1. März werden die Nutzer des mautpflichtigen Streckennetzes weiterhin eine Monats-, Wochen- oder Tagesvignettengebühr entrichten müssen.

Nach den geltenden Rechtsvorschriften wird durch die Zahlung der Mautgebühr das Fahrzeug, wofür die Maut entrichtet worden ist, berechtigt, ungehindert im Rahmen des staatlichen Streckennetzes zu fahren. Die fällige Gebühr wird je nach der durch das Fahrzeug hinterlegten Entfernung und seinen technischen Eigenschaften (Kategorie, Anzahl der Achsen, die in Kontakt mit der Fahrbahn stehen, Emissionsklasse) bestimmt.

Ausführliche Information über die Kategorien der Fahrzeuge, die mautpflichtig sein werden, die Möglichkeiten zur Zahlung der Mautgebühr, sowie die Tarife und Umfang des mautpflichtigen Streckennetzes finden Sie in deutscher Sprache unter folgender Internetseite: https://www.bgtoll.bg/de/mautgebuhr

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